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Wir möchten Sie über das neue Konjunkturpaket, über das sich der Koalitionsuasschuß geeinigt hat, informieren.

Umsatzsteuersenkung für alle – Mehrwertsteuer wird bis zu 3 Prozentpunkte gesenkt. Geplant war die Umsatzsteuersenkung für ein Jahr, begrenzt auf die Gastronomie und nur für Speisen, hieß es in den letzten Wochen. Es kommt aber ganz anders.

Das ändert sich an der Mehrwertsteuer im Rahmen des Konjunkturpakets:
Statt der Begrenzung auf die Gastronomie sollen beide Umsatzsteuersätze geändert werden, also für alle Unternehmer und nicht nur für Gastronomen.

Die gesenkten Umsatzsteuersätze treten am 01.7.2020 in Kraft und gelten 6 Monate – also bis zum 31.12.2020.

  • Der normale Umsatzsteuersatz wird von 19% auf 16% gesenkt
    • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird von 7% auf 5% gesenkt.
    • Die Mehrwertsteuersenkung gilt für alle Unternehmer.

Für die Gastronomen gilt ab dem 01.01.2021 folgende weitere Maßnahme: Für Speisen wird der Umsatzsteuersatz mit 7% berechnet und Getränke mit 19 %.

Ab dem 01.07.2021 werden Speisen dann wieder regulär mit 19% Umsatzsteuer berechnet.

Gerne werden wir Sie weiterhin über die weiteren Entwicklungen in der Corona-Krise auf dem neuesten Stand halten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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